AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma SCHUPP GmbH & Co KG, Freudenstadt
I. Geltung
Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, und dies für Lieferungen und Leistungen im Inland.
II. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. SCHUPP behält sich jedoch vor, durch schriftliche Mitteilung abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere im Rahmen der Teilnahme SCHUPPS an öffentlichen Ausschreibungen. Ansonsten werden abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn SCHUPP in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung hingegen gelten SCHUPPS Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.
2. Unsere Angebote sind unverbindlich. Verbindliche Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte, z. B. auf eine nachträgliche Anpassung bereits gekaufter Produkte, herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u. a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind im Zweifel keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
4. An Mustern, Musterbüchern, Vorrichtungen, Werkzeugen, Zeichnungen, Plänen, Kostenvoranschlägen u. a. – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheber- bzw. Erfinderrechte vor. Diese dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
5. Bei Sonderanfertigungen bzw. -ausführungen aufgrund individuellem Kundenwunsch trägt der Kunde dafür Sorge, dass hinsichtlich seiner Anweisungen bezüglich Formen, Maße, Farben, Gewicht etc. der Sonderanfertigung bzw. -ausführung nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Der Kunde wird SCHUPP gegenüber allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von vorgenannten gewerblichen Schutzrechten einschließlich aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten freistellen und auf Wunsch in einem etwaigen Rechtsstreit unterstützen.
6. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.
7. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber SCHUPP oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
III. Preise, Zahlungen
Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
1. Mit Erscheinen der jeweils neuen Preise werden alle früher veröffentlichten Preise, auch diejenigen aus Sonderwerbungen, ungültig. Die im jeweils aktuellen Katalog bzw. in den aktuellen Sonderwerbemitteln genannten Preise sind unverbindlich und unterliegen der Anpassung. Die jeweils geltenden Preise erfahren Sie verbindlich vom SCHUPP Kundenservice. Falls sich zum Zeitpunkt der Kundenbestellung oder in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten um mehr als 15% erhöht haben, sind wir berechtigt, die zuletzt in der aktuellen Preisliste bzw. Sonderwerbemitteln veröffentlichten oder sonst vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Liegt der neue Preis um 20% oder mehr über dem in der aktuellen Preisliste bzw. Sonderwerbemitteln zuletzt veröffentlichten oder sonst vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. Für sämtliche Bestellungen gilt ein Mindestbestellwert von € 50,–. Bei Bestellungen unter einem Wert von € 50,– ist ein Mindermengenzuschlag in Höhe von € 5,– zu entrichten.
2. Auf Präparate räumen wir Ihnen folgende Barrabatte ein:
- 5% auf Listenpreise bei Auftragswert ab € 250,–
- 10% auf Listenpreise bei Auftragswert ab € 500,–
Diese Rabatte gelten nicht für besonders gekennzeichnete Preise, Staffel-, Aktions- und Sonderpreise.
3. Die Preise für Präparate sind inklusive Transportkosten ausgewiesen. Bei Bestellungen unter € 100,– ist jedoch eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 6,90 zu entrichten. Palettenware liefert SCHUPP auf Wunsch frei Verwendungsstelle für eine Versandkostenpauschale von € 12,80.
4. Die Preise für Geräte sind ohne Transportkosten ausgewiesen. Erfolgt ein Versand auf Kundenwunsch, so werden Versandkostenpauschalen von mindestens € 6,90 bzw. die ausgewiesenen Versandkosten jeweils gesondert berechnet.
5. Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Faktura mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Faktura netto ohne Abzug zu erbringen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Geschäftskonto von SCHUPP maßgeblich. Nach Ablauf der 30-Tages-Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden bezgl. der Vergütung ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. es steht dem Kunden offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme zu; in einem solchen Falle ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Lieferung steht.
Bei Aufträgen von über € 5.000,– Auftragswert wird mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50% des Bruttoauftragswerts fällig. Bei Sonderanfertigungen wird mit der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 3 Wochen vor Produktionsaufnahme, eine Anzahlung in Höhe von zwei Dritteln des Bruttoauftragswerts fällig.
Zu den Preisen bzw. Zuschlägen / Transportkosten kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
IV. Lieferung und Montage
1. Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung kann eine Montage von Geräten oder Hilfsmitteln durch SCHUPP erfolgen. Unsere rechtzeitige Leistung setzt jedenfalls voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Übergabe von Unterlagen, Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, erfüllt hat. Erfüllt der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so verlängern sich Lieferfristen um die Dauer der Verzögerung. SCHUPP behält sich das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen.
2. Unsere Lieferzeit ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.
3. Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Kunden umgehend.
4. Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebsund Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. SCHUPP übernimmt ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
5. Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, insgesamt aber höchstens 5% des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
V. Gefahrübergang, Abnahme, Versicherung
1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald er das Produkt bei SCHUPP abholt bzw., im Falle des Transports zum Kunden, wenn er das Produkt am Bestimmungsort entgegennimmt. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.
2. Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.
3. Verzögert sich oder unterbleibt die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so z. B. bei ungerechtfertigter Nichtannahme einer Lieferung, so ist SCHUPP berechtigt, pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Bruttoauftragswerts höchstens jedoch 5% des Bruttoauftragswertes zu berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet dass SCHUPP kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. SCHUPP ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Das Recht des Verkäufers, den Kaufpreis zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
4. Für die Bearbeitung von Rücksendungen, die ungerechtfertigt bzw. ohne entsprechende Absprache bei SCHUPP eingehen, behält sich SCHUPP vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % des Bruttoauftragswerts mindestens aber € 5,– zu berechnen. Rücksendungen, die ungerechtfertigt oder ohne Absprache mit SCHUPP unfrei eingehen, können nicht angenommen werden.
5. Lieferungen ohne feste Leistungszeit („auf Abruf“) können nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Ware dann für maximal 26 Wochen verfügbar und in diesem Zeitraum vollständig abzunehmen. Abrufe müssen mit einer Frist von zwei Wochen angekündigt und die Liefertermine von SCHUPP schriftlich bestätigt werden.
6. Saisonartikel sowie Sonderanfertigungen bzw. Sonderbestellungen, d. h. individuell auf Kundenwunsch bestellte oder hergestellte Produkte, können nicht zurückgenommen bzw. umgetauscht werden. Gleiches gilt für Saisonartikel und Sonderposten. Unberührt hiervon bleiben etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
2. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab.
3. Für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Vorbehaltsware tritt der Kunde SCHUPP schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche von SCHUPP die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20% so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
4. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu informieren; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Voraus die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention von SCHUPP trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten zu erstatten.
5. Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, können wir vom Kunden Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen zehn Tagen zurückgenommen wird.
Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde. Zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten. Soweit der Erlös unsere gesicherte Forderung übersteigt, steht er dem Kunden zu.
VII. Mängelansprüche (Gewährleistung)
1. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
a) wenn unsere Produkte vom Kunden oder von Dritten nicht sachgerecht bzw. entsprechend den Instruktionen des Verkäufers bzw. der Bedienungsanleitung gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden,
b) bei natürlichem Verschleiß;
c) bei nicht ordnungsgemäßer Wartung;
d) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;
e) bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden;
f) bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
2. Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Transportschäden sind sowohl SCHUPP als auch dem Transporteur unverzüglich – spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen – schriftlich unter Verwendung des jeder Lieferung beigefügten Formblatts anzuzeigen. Sonstige erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.
3. Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d. h. nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns um
gehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an uns herausgeben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, wenn und soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.
5. Bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen, einschließlich der zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen, haften wir ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme.
6. Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Weiter gehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 3.–5. sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
8. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen SCHUPP nach Maßgabe des § 478 BGB bestehen nur insoweit ,als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
VIII. Haftung
1. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen;
b) bei Personenschäden;
c) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben;
d) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
IX. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz am Werk SCHUPP in Freudenstadt.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
3. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Freudenstadt. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
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